1. Geltung und Umfang
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden Kunde genannt) für alle von der PR-Beraterin durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots der PR-Beraterin durch den Kunden bzw. mit Unterzeichnung des Vertrags.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen somit keine Gültigkeit, es sei denn, dass die PR-Beraterin diese schriftlich anerkennt.
Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen der PR-Beraterin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Allgemeine Bestimmungen
a) Die PR-Beraterin erbringt Dienstleistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nach näherer vertraglicher Vereinbarung. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung die Planung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen in diesem Bereich. Die Erzielung wirtschaftlichen Erfolgs mit Unterstützung von PR-Maßnahmen ist angestrebt, nicht jedoch Grundlage des Auftrags.
b) Jegliche Vereinbarungen zum Auftragsumfang, einzuhaltenden Terminen, Preisgestaltung oder sonstiger vertragswesentlicher Umstände sowie hierzu abgegebene mündliche Zusagen und Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung durch die PR-Beraterin in Schriftform oder Textform, um wirksamer Vertragsbestandteil zu werden.
c) Der Kunde benennt einen einheitlichen Ansprechpartner, der für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich ist. Diese Person gilt bis auf nur schriftlich möglichen Widerruf als allein vertretungsberechtigter Vertreter des Kunden gegenüber der PR-Beraterin. Sollte keine solche Person benannt werden, gilt derjenige im Rahmen seiner Vertretungsmacht gegenüber der PR-Beraterin als berechtigt, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, mit dem die PR-Beraterin den Vertrag oder Auftrag geschlossen hat.
d) Die PR-Beraterin handelt nach bestem Wissen und Gewissen, um dem Kunden zum PR-Erfolg zu verhelfen, ohne dass ein bestimmter PR-Erfolg geschuldet ist, soweit dieser nicht im PR-Vertrag näher beschrieben und niedergelegt ist.
3. Leistungsumfang und Zusammenarbeit, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
a) Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist das vom Kunden (schriftlich oder in Textform) angenommene Angebot oder der beiderseits unterzeichnete Beratervertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung (im Folgenden: PR-Vertrag) regelt. Im Falle von Einzelaufträgen ist die Grundlage der Zusammenarbeit das Kundenbriefing sowie das darauf folgende, jeweilige von der PR-Beraterin erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot. Innerhalb des festgelegten Rahmens besteht bei der Erfüllung jeden Auftrags Gestaltungsfreiheit der PR-Beraterin. Termine sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart sind.
b) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen die PR-Beraterin, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zeitlich hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen technische Ausfälle, Krankheit, Unfall und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit. Wird die Leistungserbringung unzumutbar, steht der PR-Beraterin ein Recht auf außerordentliche Kündigung des PR-Vertrags zu.
c) Der Kunde verpflichtet sich, die PR-Beraterin bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller zur Vertragserfüllung benötigten Informationen und Unterlagen. Der Kunde informiert die PR-Beraterin unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
d) Die PR-Beraterin verpflichtet sich, über ihre Tätigkeit, gegebenenfalls auch über den Arbeitsfortschritt von beauftragten Dritten, Bericht zu erstatten.
e) Die Beraterin ist weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die PR-Beraterin ist nicht verpflichtet, die vertraglichen Leistungen selbst zu erbringen, sondern sie ist berechtigt, Dritte im Rahmen der ihr obliegenden Leistungspflichten zu beauftragen.
4. Leistungen durch Dritte, Beweislastumkehr
a) Die PR-Beraterin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Erfüllung der geschuldeten Dienstleistungen herangezogen werden müssen, nach Abstimmung mit dem Kunden in seinem Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
b) Sind der PR-Beraterin innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme oder Zugang einer nachprüfbaren Abrechnung der unterbeauftragten Maßnahmen oder Dienstleistungen beim Kunden keine schriftlichen Beanstandungen des Kunden zugegangen, gelten diese als vertragsgemäß erfüllt und im Zweifel als mängelfrei abgenommen; mit Ablauf der zweiwöchigen Frist trägt der Kunde die Beweislast für die nicht vertragsgemäße Erfüllung der solcherart beauftragten Leistungen Dritter im Verhältnis zur PR-Beraterin.
5. Schutz des geistigen Eigentums
a) Die Urheberrechte an den von der PR-Beraterin und beauftragten Dritten vorgeschlagenen Ideen und Maßnahmen verbleiben bei der PR-Beraterin. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
b) An Angebots- und Präsentationsunterlagen behält sich die PR-Beraterin Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vertraulich zu behandeln.
6. Honorargestaltung und Zahlungsmodalitäten
a) Es gilt das im Vertrag festgelegte Honorar.
b) Nach erbrachter Leistung und Rechnungstellung ist das vereinbarte Honorar sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
c) Auslagen sind gesondert zu erstatten. Auslagen sind Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsaufwand oder ähnliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem geschlossenen PR-Vertrag. Hierfür erteilte Belege sind diese, soweit verfügbar, auf Verlangen dem Kunden mit der Rechnung vorzulegen, ansonsten sind Eigenbelege jederzeit zulässig als Nachweis der konkreten Auslagen. Fahrtkosten werden nach den hierfür vereinbarten Sätzen für die Benutzung von Pkw, ÖPNV oder Flugzeug ohne Handling-Aufschlag abgerechnet.
7. Haftung
a) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Zusammenarbeit und für die Medienarbeit notwendigen Unterlagen wie z. B. Fotos, Logos, Statements etc. auf Urheberrechte sowie Kennzeichenrechte und sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Die PR-Beraterin hat im Verhältnis zum Kunden keine diesbezügliche Prüf- oder Hinweispflichten und sie haftet nicht für die Verletzung dieser Rechte sowie für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verletzung der Rechte ergeben.
b) Die PR-Beraterin legt dem Kunden alle Entwürfe zur Prüfung, Zustimmung und Freigabe vor Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Der Auftraggeber ist für die wettbewerbsrechtliche Prüfung verantwortlich. Die Beraterin haftet nicht für Ansprüche, die aufgrund einer PR-Maßnahme durch Dritte gegen den Kunden erhoben werden. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von vom Kunden freigegebenen Presseinformationen ergeben, haftet die Beraterin überdies nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens der Beraterin keine Haftung übernommen werden.
c) Die PR-Beraterin hat nur bedingt Einfluss darauf, ob und wie ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. Die PR-Beraterin übernimmt daher keine Gewähr für Zeitpunkt, Inhalt und Art der Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen.
d) Die PR-Beraterin behält sich vor, die Verteilung an Medienvertreter aus wichtigen Gründen abzulehnen, so z. B. wenn die Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entsprechen. Dies gilt auch für Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, diese werden nicht von der PR-Beraterin an die Medien weitergegeben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Verbreitung der zugelieferten Texte. Die PR-Beraterin ist berechtigt, Texte zu korrigieren und im Umfang zu kürzen. Dies geschieht immer in enger Abstimmung mit dem Kunden.
8. Datenschutz
a) Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen können auf der Website unter „Datenschutz“ eingesehen werden. Darüber hinaus werden Ihre Daten nur für den Zweck und die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden personenbezogene Daten längstens noch zwei Jahre aufbewahrt.
b) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die PR-Beraterin ihn als Referenz auf ihrer Website und in Präsentationen zur Neukundengewinnung nennen darf.
9. Sonstiges
Die Kontaktadressen der Medien werden zum Versand und zur Ansprache durch die PR-Beraterin genutzt. Sie werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.
10. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der PR-Beraterin.